Einspeisevergütung

Regenerativ erzeugter Strom wird seit dem 1. April 2000 nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Das Stromeinspeisungsgesetz wurde damals durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ersetzt. Seitdem sind Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das Stromnetz einzuspeisen und zu einem festen Tarif zu vergüten. Die Höhe der Einspeisevergütung wird dabei schrittweise auf den an der Börse erzielten Marktpreis für Strom abgesenkt. Das EEG erwies sich in den letzten Jahren als absoluter Exportschlager. Viele Länder haben sich dieses deutsche Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien zum Vorbild genommen.


Das EEG garantiert dem Anlagenbetreiber über einen Förderzeitraum von 20 Jahren eine festgelegte Einspeisevergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung ist abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme und der eingesetzten Energiequelle – Strom aus Photovoltaik wird daher anders vergütet als Strom aus Biogasanlagen (KWK) oder aus Windkraft.

 

Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien


Die genauen Vergütungssätze für Windkraft finden Sie unter Erlöse.

 

Hier gehts zur Einspeisevergütung für Windkraft!

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