Erlöse

Die Erlöse für Windenergie entstehen auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus der vom Netzbetreiber zu zahlenden Einspeisevergütung für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom. Jede Kilowattstunde (kWh) Strom aus Windenergie wird dabei mit einem festgelegten Betrag vergütet Die Vergütung setzt sich aus einer Grundvergütung und einer Anfangsvergütung zusammen, die in den ersten 5 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage bezahlt wird. Bei einer möglichen Fristverlängerung für die Anfangsvergütung spielt der so genannte Referenzertrag eine Rolle. Die Anfangsvergütung wird, wie aus der Tabelle ersichtlich, jedes Jahr um 1,5 Prozentpunkt gesenkt.

 

Vergütung von Windenergie an Land nach EEG


Jahr der Inbetriebnahme*

Grundver­gütung
in ct/kWh

Anfangs­vergütung
in ct/kW 9)

Systemdienst­leistungs­bonus 10)

Windenergie-
Re-Powering 11)

Kleinwindanlagen bis 50 kW
in ct/kWh 12)

2013

4,80

8,80

0,47

0,49

8,80

2014

4,72

8,66

0,47

0,49

8,66

2015

4,65

8,53

0,46

0,48

8,53

2016

4,58

8,41

-

0,47

8,41

2017

4,52

8,28

-

0,46

8,28

2018

4,45

8,16

-

0,46

8,16

2019

4,38

8,03

-

0,45

8,03

2020

4,32

7,91

-

0,44

7,91

2021

4,25

7,79

-

0,44

7,79

*Vergütungszeitraum 20 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme, Degression 1,5 % p.a.



Die Erlöse aus einer Windenergieanlage hängen – da pro eingespeister Kilowattstunde Strom vergütet wird –, stark von deren Auslegung und den Windgeschwindigkeiten auf Nabenhöhe ab. Die Erträge sind in der dritten Potenz von der Windgeschwindigkeit abhängig, das heißt bei einer Verdoppelung der Windgeschwindigkeit verachtfacht sich der Ertrag. Daher muss bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit ein großer Wert auf die Zuverlässigkeit des Windgutachtens gelegt werden.

Details zur Vergütung von Windenergie finden Sie im EEG-Auszug unter § 29 Windenergie.

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