Steuern, Gebühren und Beiträge

Hundesteuer:

  • 1. Hund kostet 80,00 Euro.
  • Jeder weitere Hund kostet 80,00 Euro
  • Kampfhund kostet 1200,00 Euro

 

Weitere Hinweise zur Hundesteuer entnehmen Sie bitte den hier angegebenen Informationen.

 

Realsteuern (-> Hebesätze):

Die Realsteuern (auch Objektsteuern genannt) besteuern den Grund- und Boden und das Gewerbe unabhängig davon, welchen Ertrag die Steuergegenstände bringen. Bei Realsteuern bleiben im Gegensatz zu Personensteuern persönliche Verhältnisse (Leistungsfähigkeit) des Eigentümers außer Betracht.

 

Schuldner der Grundsteuer ist normalerweise der Eigentümer eines Grundstücks, lediglich in den 5 neuen Ländern ist im Falle land- und forstwirtschaftlichen Vermögens der Nutzer Schuldner der Grundsteuer.

 

Schuldner der Gewerbesteuer ist der Eigentümer eines Gewerbebetriebes.

 

Die Gemeinde legt die Höhe der Hebesätze und damit die Höhe der Steuern durch ihre Haushaltssatzung fest.

 

Die Gemeinde Berg hat derzeit folgende Hebesätze:

  • Gewerbesteuer: 330%
  • Grundsteuer A seit 2022: 320 % (bis 2002 270 %, bis 2021 290 %)

  • Grundsteuer B seit 2022: 350 % (bis 2002 280 %, bis 2021 290 %)

Hinweis zur Zweitwohnungsteuer:

Die Gemeinde Berg hat zum 01.01.2022 die Einführung der Zweitwohnungsteuer beschlossen. Danach fallen 20 % der Jahresnettokaltmiete für den Zweitwohngsitz innerhalb der Gemeinde Berg an. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung. Hier kommen Sie zum Formular "Erklärung zur Zweitwohnung".

 

Zahlungstermine:

Die Fälligkeiten für Grundsteuer und Gewerbesteuer sind der

  • 15.02. 
  • 15.05.
  • 15.08.
  • 15.11.

 

jeden Jahres.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Termine keine Rechnung oder Zahlungsaufforderung bekommen!

 

Nutzen Sie deshalb bitte die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens der Gemeinde, um unnötige Mehrarbeit und auch Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

 

Hinweis zur Grundsteuer bei Verkauf eines Grundstücks :

Bei Verkauf eines Grundstückes kann die Grundsteuer erst im dem Verkauf folgenden Jahr auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden, da das Finanzamt nach den Eigentumsverhältnissen am 01.01. des Kalenderjahres bewertet. Der Verkäufer ist für das ganze laufende Jahr zahlungspflichtig. Wenn beispielsweise zum 01.07. verkauft wurde, kann erst zum 01.01. des Folgejahres umgeschrieben werden. Denken Sie bitte für den Fall eines Hausverkaufs auch an die anfallenden Wassergebühren. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie über den weiterführenden Link am Ende dieser Seite.

 

Interessantes zur Gewerbesteuer:

Wussten Sie eigentlich, dass von jedem Euro Gewerbesteuer im Jahr 2002 nur 15 Cent bei der Gemeinde verblieben? Der Rest von 0,85 Euro ging an den Landkreis (0,49 Euro) und den Staat (0,36 Euro).

 

Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung:

Grundstücksflächenbeitrag:  1,30 € je m² Grundstücksfläche (zzgl. 7 % Mehrwertsteuer)
Geschoßflächenbeitrag: 16,00 € je m² Geschoßfläche (zzgl. 7 % Mehrwertsteuer)

 

Wasser- und Kanalgebühren:

Diese Gebühren entnehmen Sie bitte den extra dafür angelegten Informationen über den weiterführenden Link am Ende dieser Seite.

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