Teilflächennutzungplan Windkraft

Zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger und zur Schonung unserer schönen Landschaft haben sich die 14 Gemeinden des Landkreises Starnberg darauf verständigt, gemeinsam zu handeln und sogenannte Konzentrationsflächen für Windkraft nach einheitlichen Kriterien gemeindeübergreifend auszuweisen. Mit der Erstellung von Teilflächennutzungsplänen für Windkraft wird die Bodennutzung verbindlich festgelegt. So kann ein ”Wildwuchs” beim Bau von Windrädern vermieden werden. Durch dieses vorausschauende Vorgehen und ein Konzept, das z. B. weitaus strengere Abstandsregelungen für Windräder zur Wohnbebauung festlegt, als es die Rechtsprechung vorsieht, besteht die Chance, die Windkraft dort anzusiedeln, wo es wirtschaftlich sinnvoll und zugleich für Mensch und Natur am verträglichsten ist.

 

TFNP

 

 Legende TFNP

 

Zusätzlich zum geltenden Verfahren wurde von der Bayrischen Regierung Ende 2011 ein Windkraft-Erlass beschlossen. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt Windkraft-Erlass Bayern.

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