Wirtschaftlichkeit

Bei der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes für Windenergieanlagen (WEA), wie es im Landkreis Starnberg derzeit in allen Gemeinde durchgeführt wird, spielt die Wirtschaftlichkeit möglicher WEA zunächst keine Rolle, In dieser Phase der Planung geht es ausschließlich um die Ausweisung von Flächen für Windräder nach einheitlichen, planerischen Gesichtspunkten mit dem Ziel, dass außerhalb dieser Flächen der Bau von WEA ausgeschlossen ist.


Für einen möglichen Betreiber und Projektierer ist jedoch die Wirtschaftlichkeit einer geplanten Windenergieanlage zentral für die Entscheidung ob an dem möglichen Standort ein Windenergie-Projekt umgesetzt wird: Ist die Wirtschaftlichkeit der Anlage über die Dauer der Betriebszeit nicht im Vorhinein gesichert, wird ein Windrad erst gar nicht gebaut.


Deshalb wird im Vorfeld der Planung einer WEA eine umfangreiche Kalkulation unter Berücksichtigung aller hierfür notwendigen Daten erstellt. Insbesondere folgende Faktoren werden bei der Berechnung zur Wirtschaftlichkeit berücksichtigt:


•    Investitionskosten
•    Betriebskosten
•    Erlöse

 

Außerdem stehen Ihnen folgende Informationen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit zur Verfügung:

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