Die Erstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) ist ein vorbereitendes Planverfahren nach § 5 des Baugesetzbuches  (BauGB) und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Mit einem Flächennutzungsplan werden also vorausschauend übergeordnete Strukturen für Planungen einer Gemeinde geschaffen. Mit Aufstellung eines Flächennutzungsplans wahrt die Gemeinde ihre Planungshoheit, schafft Sicherheit für Verwaltung und Politik und sichert sich Gestaltungsspielraum für eine nachhaltige Entwicklung. Indem die Nutzung von Flächen durch Vorgaben in geordnete Bahnen gelenkt wird, kann die Gemeinde langfristig und umsichtig ihre Belange, z.B. in Bezug auf Wirtschaft, Kultur, Infrastruktur/Versorgung, Bildung, Verkehr, Wohnen, Natur- und Landschaftsschutz etc. wahrnehmen.


Der Flächennutzungsplan ist also das Resultat eines grundsätzlichen politischen und fachlichen Planungsprozesses und wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.
Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung sowie der Landes- und Regionalplanung zu beachten. Flächennutzungspläne müssen von der höheren Verwaltungsbehörde (i.d.R. durch Verordnung auf die Landratsämter übertragen) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend. Auf Grund des Zusammenschlusses der Landkreiskommunen ist die Genehmigung für den Flächennutzungsplan ausnahmsweise durch die Regierung von Oberbayern zu erteilen, da die Gemeinden Gauting, Gilching und Krailling als Stadt- und Umlandbereich des Verdichtungsraums Münchens diesem Zusammenschluss angehören. Dargestellt werden im Flächennutzungsplan beispielsweise:

 

  • Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind, untergliedert nach Nutzungsarten: Wohnbauflächen (W), gemischte Gebiete (M), gewerbliche Bauflächen (G), Sonderbauflächen (S)
  • Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kläranlage, Umspannwerk, Kirche, Sportplatz, Kultureinrichtungen)
  • überörtliche Verkehrsflächen (Autobahnen, Bundesstraßen, Ausfallstraßen)
  • Grünflächen (z. B. Parks, Kleingärten, Sportplätze, Friedhöfe)
  • Wasserflächen (z. B. Seen, Häfen, Hochwasserschutzanlagen)
  • Landwirtschaftliche Flächen und Wald
  • Flächen für Nutzungsbeschränkungen (z. B. Abstandsflächen)
  • Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und zur Gewinnung von Bodenschätzen
  • Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft


Ein Flächennutzungsplan stellt die Inhalte nicht flächenscharf dar, vielmehr wird ein Areal für eine bestimmte Nutzung abgegrenzt und es werden daher weder Flurstücksgrenzen noch Flurstücksnummern angegeben.


Der Flächennutzungsplan enthält für das behördliche Handeln verbindliche Vorgaben, z.B. in Bezug auf den Inhalt von Bebauungsplänen, und gibt Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben.

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